Maßnahmenbeitrag:
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erhältst Du einen altersunabhängigen, einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss.
Das bedeutet, dass der Maßnahmenbeitrag aus einem Zuschussanteil in Höhe von
50 % und einem zinsgünstigen Bankdarlehen in Höhe von 50% besteht.
Beispiel:
Kosten für den Meisterlehrgang: 6.0500,00 € (bei Komplettbuchung)
davon
Zuschussanteil (50 %): 3.025,00 €
Darlehensanteil (50 %): 3.025,00 €
Zusätzlich hast Du Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Darlehenserlass aufgrund bestandener Prüfung:
bestehst Du die Meisterprüfung, erhältst Du auf Antrag 50 % des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens:
Beispiel:
Darlehensanteil: 3.025,00 €
Abzüglich 50 % Erlass wegen
erfolgreich bestandener Prüfung: 1.512,50 €
verbleibender Darlehensanteil: 1.512,50 €
Unterhaltsbeitrag: (Nur für die Vollzeitmaßnahme)
Die maximale Höhe des monatlichen Unterhaltsbedarfs, für alleinstehende Fachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung, errechnet sich wie folgt:
Grundbedarf: 442,- €
Wohnbedarf: 380,- €
Zuschlag Krankenversicherung: 102,- €
Zuschlag Pflegeversicherung: 35,- €
Erhöhungsbetrag für die Antragsteller: 60,- €
Gesamt: 1.019,- €
Der Unterhaltsbeitrag wird zu 100 % bezuschusst.
Meisterprämie:
Wenn Du deine Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt hast, kannst du zusätzlich die Meisterprämie NRW, in Höhe von 2.500,00 € beantragen.